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Warum ist es wichtig zu wählen? Wer darf wählen?

Play-Button vor einem Bild von vielen Menschen im Verkehr

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In der Kommunalpolitik geht es um die konkrete Gestaltung Ihres Lebensumfeldes. Für Sie wichtige Entscheidungen werden in Ihrem Stadt- oder Gemeinderat getroffen. Dort wird z. B. entschieden ob ein zentrales Grundstück mit einem Kindergarten oder einem Hotel bebaut, oder ob in die Sanierung der Spielplätze oder in die Grünanlagen der Fußgängerzone investiert wird. Es geht bei vielen Entscheidungen um Ihre Lebensqualität.

Da die kommunalen Kassen in NRW oft nicht gut gefüllt sind, muss immer abgewogen werden, für was das Geld vorrangig ausgegeben wird. Mit Ihrer Stimme können Sie darüber mitentscheiden, welche Parteien bzw. Wählergruppen die Mehrheit im Rat bilden und ihre Vorstellungen durchsetzen können.

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Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten. Außerdem gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, das heißt der letzte mögliche Geburtstermin ist der 13.09.2004.
  • Sie müssen seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Das heißt Sie müssen spätestens am 28.08.2020 in das Wahlgebiet gezogen sein.
  • Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Auch wenn Sie rechtliche Betreuung benötigen sind Sie wahlberechtigt. Der Wahlausschluss für Menschen, die unter vollumfänglicher rechtlicher Betreuung stehen wurde in Nordrhein-Westfalen mit dem Ersten Inklusionsstärkungsgesetz 2016 abgeschafft.

Außerdem können Sie bei der Wahl Unterstützung in Anspruch nehmen, z. B. wenn Sie nicht lesen oder nicht eigenhändig den Stimmzettel ausfüllen, falten und in die Wahlurne werfen können. Für Menschen mit Sehbehinderungen stehen Schablonen zur Verfügung für das Ausfüllen des Wahlscheins.

Falls Sie unsicher sind, ob das Wahlbüro Ihrem Unterstützungsbedarf auch gerecht werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, z. B. an ein Bürgerbüro.