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Welche Möglichkeiten der politischen Beteiligung gibt es außer den Wahlen noch?

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Das Wahlrecht ist ein zentrales Recht in einer Demokratie, aber bei weitem nicht die einzige Möglichkeit als Bürgerin und Bürger auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Sie müssen nicht Mitglied einer Partei sein, um sich politisch engagieren zu können. Die Palette reicht von einem Besuch bei einer Bürgersprechstunde bei Ihrem Bürgermeister/ Ihrer Bürgermeisterin, um auf Ihnen am Herzen liegende Dinge hinzuweisen, über die Beteiligung an der Gremienarbeit als sachkundiger Bürger/Bürgerin, bis hin zur Bewerbung um ein politisches Amt.

Sie könnten Ihren Bürgermeister, Ihre Bürgermeisterin zum Beispiel fragen, wie es in Ihrer Kommune aussieht, mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik. In jeder zweiten Kommune in NRW gibt es leider immer noch keine Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung.

Wenn Sie in Ihrer Kommune Unterstützung beim Aufbau einer Interessenvertretung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden oder an das Projekt ‚Politische Partizipation Passgenau‘ der Landesarbeitsgemeinschaft von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V..

LAG SELBSTHILFE NRW e. V.
Neubrückenstr. 12-14
48143 Münster

Telefon  02 51 / 97 95 63 50

www.politische-partizipation-passgenau.de

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Karin Hammermann

E-Mail: karin.hammermann@ksl-nrw.de

Telefon 0209  / 95 66 00-27