Warum gibt es bisher so wenige Persönliche Budgets?
Was können wir hier in unserer Region tun, damit es mehr werden?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich verschiedene Menschen in vielen Gesprächsrunden in ganz NRW. Die Idee zu diesen „Regionalen Praxisdialogen“ haben die KSL.NRW zusammen mit den Landschaftsverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget in NRW entwickelt.
Am Tisch sitzen jeweils Mitarbeitende von Landschaftsverbänden, Kreisverwaltungen, Beratungsstellen und Menschen mit Behinderung, die bereits ein Persönliches Budget nutzen.
Das regional zuständige KSL organisiert und moderiert diese Dialogrunden mit Unterstützung und Begleitung der Koordinierungsstelle der KSL. Der Koordinierungsstelle fällt dabei unter anderem die Aufgabe zu, mit den Hauptakteuren, wie den Landschaftsverbänden, im Gespräch zu bleiben und die Ergebnisse der Dialoge zusammenzutragen.
In den Jahren 2020 und 2021 fanden bisher 27 Praxisdialoge statt oder sind noch geplant. Alle Beteiligten stufen die Dialoge als ein sinnvolles Instrument ein, damit Persönliche Budgets (PB) in NRW stärker genutzt werden. Mittel- bis langfristiges Ziel ist es, einen fortdauernden Dialog zum PB in der Verantwortung eines regionalen Akteurs zu verstetigen.
Ziel der regionalen Praxisdialoge ist es, das PB als Alternative zur Gewährung von Sach- und Dienstleistungen zu stärken. Unter den bisherigen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen besteht für Menschen mit Behinderungen keine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Leistungsgewährung.
Die Teilnehmenden der bisherigen Praxisdialoge haben unter anderem folgende Teilziele identifiziert, die erreicht werden müssen, um das Persönliche Budget als gleichberechtigte Leistungsform zu etablieren:
- Alle Akteure (Leistungsträger, Menschen mit Behinderung, Beratende) haben eine positive und unterstützende Haltung gegenüber der Leistungsform Persönliches Budget.
- Alle Akteure verfügen über Informationen und ausreichendes Wissen, um ein PB erfolgreich umzusetzen.
- Assistenzkräfte werden angemessen und fair bezahlt.
- Der Assistenzberuf ist ein anerkannter Beruf.
- Der Teilhabebedarf des Menschen mit Behinderung wird über das Persönliche Budget voll abgedeckt. Dazu gehören auch eine eingehende Beratung vor Antragstellung und begleitende Beratung bzw. Unterstützung während der Laufzeit des Budgets.
- Die Bearbeitungszeit bei der Wahl eines Persönlichen Budgets ist kürzer als bei der Wahl der Sach- und Dienstleistung.
Die ausführliche Begründung für diese Ziele finden Sie oben rechts.
Der Zeitstrahl zeigt die Praxisdialoge der ersten beiden Jahre: 2018 und 2019.