Pauschaler Wahlausschluss ist verfassungswidrig | KSL.NRW Direkt zum Inhalt
22.02.2019

Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

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Kommentar von Ottmar Miles-Paul