KSL befürwortet: Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Triage | KSL.NRW Direkt zum Inhalt
15.11.2022
Ein Symbolbild, das die Triage im Krankenhaus darstellen soll: Ein Tropf ist eingebettet in die grünen Facetten der KSL.NRW

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 die Triage-Regelung im Kontext der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundestag hat dazu ein Gesetz der Ampel-Koalition zur sogenannten Triage beschlossen. Der Begriff bedeutet, dass Ärzt*innen etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Zum beschlossenen Gesetz erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Das jetzt beschlossene Gesetz wird den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Es sieht vor, dass anhand der ‚aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit‘ entschieden wird, wer eine lebensrettende Behandlung erhält und wer nicht. Damit wird eine unverrückbare Grenze überschritten, die das Grundgesetz und die die Menschenrechte ziehen. Denn mit dieser Regelung wird menschliches Leben unterschiedlich bewertet. Die Menschenwürde verbietet es aber gerade, eine Abstufung oder Bewertung menschlichen Lebens staatlich zu legitimieren. Vielmehr bekräftigt das Grundgesetz: Jedes Leben ist gleich viel wert. Der Grundsatz der Gleichwertigkeit allen menschlichen Lebens ist – gerade vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte – eine der grundlegendsten Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes. Das Gesetz eröffnet ein Einfallstor für die – ungewollte – indirekte Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und von alten Menschen bei der Entscheidung über lebensrettende Behandlung. Wie dieses wichtige Thema im Bundestag behandelt wurde, in den Ausschüssen ebenso wie in der Plenardebatte, erfüllt uns mit großer Sorge. Das rasche Verfahren ebenfalls. Das Parlament hat diese Frage erst lange ignoriert und nun plötzlich eine Eile an den Tag gelegt, die der zutiefst ethischen Dimension einer Triage-Regelung nicht gerecht wird. Eine breite Debatte in Parlament und Gesellschaft, ein Ringen um eine gute Regelung wären unbedingt notwendig gewesen. Es bleibt jetzt nur noch die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, entweder durch Verfassungsbeschwerden Betroffener oder auf Antrag einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages im Wege der abstrakten Normenkontrolle. Damit kann ein Bundesgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten geprüft werden. Dieses Instrument sollten die Länder und die Abgeordneten nutzen. Denn es darf nicht sein, dass erneut die Betroffenen dafür eintreten müssen, das Fundament unserer Verfassung, die Menschenwürde, zu verteidigen.“

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (Oktober 2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. BT-Drucksache 20/3877