Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ | KSL.NRW Direkt zum Inhalt
17.05.2023
Ein Umfragezettel.

Das Projekt „UN-BRK in den Kommunen“ befragt durch eine bundesweite Onlinerecherche Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen, ob es dort systematische Planungsaktivitäten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gibt. Da Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen nicht befragt werden und das Projekt auf Hinweise angewiesen ist, haben sie einen Meldebogen entwickelt, der auf eine systematische Planungsaktivität von Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner*innen hinweist

Das Projekt UN-Behindertenrechtkonvention in den Kommunen versteht unter "systematischen Planungsaktivitäten" Aktivitäten, die

  • auf der Grundlage eines Beschlusses eines kommunalen Gremiums bzw. einer Beauftragung durch eine kommunale Stelle
  • mit Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK
  • unter Federführung der Kommune
  • ausgestattet mit Ressourcen
  • mit einer Planungsstruktur

stattfinden bzw. stattgefunden haben und

  • auf ein Planwerk und/ oder die Verankerung der Umsetzung der UN-BRK in bestehenden Planungsprozessen (z.B. Stadtentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung oder Jugendhilfeplanung) zielen.

Weitere Informationen zu dem Projekt und den Link finden Sie hier.