05.03.2018
![Das Foto zeigt einen Führhund, der eng an der Seite eines Menschen geht. Das Foto zeigt einen Führhund, der eng an der Seite eines Menschen geht.](/files/styles/480_270/public/public/year/2021/09/Fuehrhund_98554776_m%20%281%29.jpg?h=b69e0e0e&itok=tEtBOJYi)
Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.