Zwischen dem 23. und dem 26. Mai 2019 hat die Wahl des europäischen Parlaments in allen Mitgliedsstaaten stattgefunden. In Deutschland wurde am 26. Mai gewählt. Auf dieser Seite haben wir relevante Informationen zur Europawahl und zum barrierefreien Wählen zusammen.
Menschen mit Behinderung in Betreuung dürfen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben.
Das wurde kürzlich in Karlsruhe beschlossen. Ein Formular, um die Teilnahme an der Europawahl zu beantragen, gibt es unter:
Europawahl...? Auch in einfacher Sprache
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Themenseite zur Europawahl zusammengestellt:
Unter der Rubrik "einfache Politik" sind viele Informationen in einfacher Sprache zur Europawahl zu finden:
zur Information in einfacher Sprache
Informationsbroschüre des SoVD zur Europawahl in einfacher Sprache:
Informationen zur Barrierefreiheit für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung und Patientinnen und Patienten NRW Claudia Middendorf ruft in ihrer Pressemitteilung vom 7. Februar dazu auf, bei der Auswahl der Wahllokale an die Barrierefreiheit zu denken:
Der Bundeswahlleiter stellt Informationen zum barrierefreien Wählen für Wählerinnen und Wähler zur Verfügung:
zur Seite des Bundeswahlleiters
Hier gibt es auch Hinweise zur Barrierefreiheit für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
zur Seite des Bundeswahlleiters
Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wahllokalen auf nullbarriere.de:
Der Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. bietet weitere Informationen zur Europawahl:
Das Wahlgesetz musste überarbeitet werden
In Artikel 29 garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Um das zu garantieren, müssen Wahlgesetze geändert werden.
Das Deutsche Intitut für Menschenrechte hat hierzu eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben:
Die 87. Sitzung im Bundestag zur Teilhabe im Wahlrecht wurde in Gebärdensprache übersetzt: