Wir setzen uns ein:
Für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen als Teil einer inklusiven Gesellschaft.
Unsere Ziele:
Unser Name ist Programm: Konkret hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL.NRW) im Jahr 2016 als Projekt inititiert, das in allen Fragen, die mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen von Menschen in Verbindung stehen, wirkt, und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW beitragen. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) ist eine internationale Vereinbarung, die Deutschland im Jahr 2009 unterschrieben hat. In dieser Vereinbarung sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt. Für die KSL ist die UN-BRK die wichtigste Grundlage ihrer Arbeit. Unsere konkreten Ziele, die sich daraus ableiten, lauten:
- Menschen stärken – Empowerment von Menschen mit Behinderungen
- Bewusstsein schaffen – Gesellschaftliche Akzeptanz für Inklusion und Selbstbestimmung steigern
- Partizipation ermöglichen – Stärkung und Qualifizierung von Interessenvertretungen
- Strukturen vernetzen – Schaffung tragfähiger Veränderungsallianzen
- Wissen vermitteln und Informationen teilen – Umdenken im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anstoßen
- Lösungen entwickeln – Praktische Unterstützung zum Abbau von Missständen geben
- Rechte sichern – Menschenrecht auf Inklusion einfordern
So arbeiten wir:
In jedem Regierungsbezirk befindet sich heute ein Kompetenzzentrum. Standorte sind: Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Ein landesweit zuständiges Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen (KSL-MSi-NRW) hat seinen Sitz in Essen. In den sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW) und der dazugehörigen Koordinierungsstelle mit Sitz in Gelsenkirchen arbeiten über 40 Menschen mit und ohne Behinderungen mit unterschiedlichsten Kompetenzen und Professionen zusammen.
Die KSL.NRW werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert und befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft:
- KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg (KSL.Arnsberg):
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. - KSL für den Regierungsbezirk Detmold (KSL.Detmold):
café 3b, Integrative Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen - KSL für den Regierungsbezirk Düsseldorf (KSL.Düsseldorf):
Pro Mobil – Verein für Menschen mit Behinderung e.V. sowie Färberei e.V. – Zentrum für Integration und Inklusion - KSL für den Regierungsbezirk Köln (KSL.Köln): Verein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e.V.
- KSL für den Regierungsbezirk Münster (KSL.Münster):
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen NRW e.V. - KSL für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW):
Rheinischer Blindenfürsorgeverein 1886 Düren - Koordinierungsstelle der KSL.NRW (Ko-KSL):
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen NRW e.V.
Begriffe, die fürs Verständnis unserer Arbeit wichtig sind:
Unsere Welt ist sehr komplex. Worte sind es manchmal auch. Sie stecken voller Informationen, die noch nicht sofort verständlich sind. Dazu haben wir ein Stichwortverzeichnis erstellt. Wenn uns Worte auffallen, die sehr komplex sind, nehmen wir sie förmlich auseinander und versuchen, sie verständlicher zu beschreiben.