Inklusion ohne Selbstbestimmung verkommt zu einer leeren Formel. Denn soziale Inklusion setzt neben der gleichberechtigten Partizipation auch eine individuelle Autonomie voraus, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung ist daher einer der zentralen Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention.
Bereits in den allgemeinen Grundsätzen wird auf die Bedeutung der Achtung von Autonomie und die damit verbundene Freiheit, eigene Entscheidungen treffen zu dürfen, Bezug genommen (Artikel 3a).
Artikel 19 der Konvention erkennt zudem das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gesellschaft zu leben und fordert die Vertragsstaaten dazu auf, dazu wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen. Ausgehend vom Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ stellt in Nordrhein-Westfalen eine dieser Maßnahmen die Einrichtung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) dar. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) in NRW – Struktur und Aufgaben.
Mit Blick auf die Notwendigkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen weiter zu befördern, wurde im Jahr 2016 vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) in allen fünf Regierungsbezirken des Landes jeweils ein Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) aufgebaut. Darüber hinaus wurde ein landesweit agierendes KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen implementiert. Die Konzeption der Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben knüpft dabei an die Idee der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ an.
In den Regierungsbezirken Arnsberg und Köln sind zwei Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben seit 2011 bereits modellhaft erprobt worden. Zur fachlichen Unterstützung und Vernetzung der Kompetenzzentren wurde eine zentrale Koordinierungsstelle in Gelsenkirchen eingerichtet.
Zentrale Aufgabe der KSL ist die Förderung der sozialen Inklusion. Diese wird verstanden als umfassende Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft mit dem Ziel einer vollen und wirksamen Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen an ihr teilhaben können. Zum Selbstverständnis der Kompetenzzentren gehört, dass sie eine (anbieter- und leistungsträger-) unabhängige Anlauf- und kompetente Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in der Region sind. Sie unterstützten insbesondere die Entwicklung inklusionsorientierter Lösungsansätze für die Gestaltung individueller Lebensentwürfe. Dabei ist die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Menschen mit Behinderungen („Peer-Counseling“) wesentlich.
Neben der individuellen Sichtweise nehmen die KSL zudem eine regionale Perspektive ein. Durch die KSL sollen in diesem Sinne Kooperations- und Vernetzungsstrukturen geschaffen werden, die sowohl Behörden als auch der Zivilgesellschaft mit Informationen und themenspezifischen Veranstaltungsangeboten zur Verfügung stehen. Im Rahmen von Maßnahmen zum Empowerment sollen Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, ihre Bedarfe und Interessen aktiv einzubringen. Dazu gehört auch die Vernetzung der Selbsthilfestrukturen und die Stärkung der politischen Partizipation.
Kurz skizziert …
- entwickeln die KSL gemeinsam geeignete Maßnahmen, um Selbstbestimmung landesweit umzusetzen (z.B. die stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets).
- beraten die KSL unabhängig zu allen Fragen und Themen rund um das Thema Behinderung und unterstützen Menschen mit Behinderungen auf Ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Dies gilt vor allem für komplexe Fragestellungen, die leistungsträgerübergreifende Lösungen erfordern.
- informieren die KSL über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.
- bieten die KSL eine Plattform für alle Institutionen und Verbände, die sich mit Konzepten wie Inklusion und Selbstbestimmung auseinandersetzen, um praktische Veränderungen herbeizuführen.
- bündeln die KSL Erfahrungen behinderter Menschen, führen Fachveranstaltungen durch und erstellen Informationsmaterial zur gezielten Bewusstseinsbildung und Überwindung von bisher vorherrschenden Denkmustern.
Um den spezifischen Belangen von Menschen mit Sinnesbehinderungen gerecht zu werden, gibt es neben den fünf Kompetenzzentren der Regierungsbezirke ein spezifisches Kompetenzzentrum für diese Personengruppe. Es hat keine räumliche Zuordnung, sondern ist kompetenter Ansprechpartner für ganz Nordrhein-Westfalen. Dieses KSL entwickelt inklusive Praktiken und Serviceangebote, die es jedem Menschen mit einer Sinnesbehinderung ermöglichen sollen, sein Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten.
Die Wirksamkeit der KSL im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird durch eine prozessbegleitende Evaluation untersucht. Sowohl die sechs Kompetenzzentren und die Koordinierungsstelle als auch die wissenschaftliche Begleitforschung werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.