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Kommunalwahlen in NRW 2020

Hand wirft einen Wahlzettel in die Wahlurne


In diesem Jahr haben Sie die Bürgermeister*innen, die Landräte, die Kreistage und die Gemeinde- und Stadträte in NRW neu gewählt. Am 13. September 2020 haben Sie zum einen entscheidend mit Ihrer Stimme dazu beigetragen, dass die kommunale Politik durch eine hohe Wahlbeteiligung gestärkt wird. Zum anderen haben Sie die Partei, Wählergruppe oder Person gewählt, der Sie die Verantwortung für die Gestaltung Ihres Lebensumfeldes anvertrauen möchten. Denn darum geht es in der Kommunalpolitik, um die Lebensqualität in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Detaillierte Informationen zu den Kommunalwahlen haben wir für Sie weiter unten zusammengestellt.

 

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In einem Info-Heft wird die Kommunalwahl erklärt: Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen

 


Informationen der Landesregierung zu den Kommunalwahlen

Claudia Middendorf – Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patient*innen in NRW hat ein Informationsblatt mit Tipps zur Gestaltung von barrierefreien Wahllokalen und Verhaltenstipps für Wahlhelfer*innen veröffentlicht. Den Flyer finden Sie hier.

 

Je nachdem wo Sie wohnen, wählen Sie unterschiedliche Gremien. Evtl. wählen Sie auch das Ruhrparlament oder einen Integrationsrat.

In der Kommunalpolitik geht es um die konkrete Gestaltung Ihres Lebensumfeldes. Für Sie wichtige Entscheidungen werden in Ihrem Stadt- oder Gemeinderat getroffen. Dort wird z. B. entschieden ob ein zentrales Grundstück mit einem Kindergarten oder einem Hotel bebaut, oder ob in die Sanierung der Spielplätze oder in die Grünanlagen der Fußgängerzone investiert wird. Es geht bei vielen Entscheidungen um Ihre Lebensqualität.

Integrationsräte repräsentieren Migranten und Migrantinnen (Menschen mit Zuwanderungsgeschichte) in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. In Städten und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte muss ein Rat eingerichtet werden.
Die Mitglieder des Ruhrparlaments werden in diesem Jahr zum ersten Mal direkt gewählt. Die gewählten Vertreter und Vertreterinnen im Ruhrparlament sind ehrenamtlich tätig und erhalten nur geringe Entschädigungen für ihre Arbeit.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Sperrklauseln, zur Stichwahl und zum Frauenanteil in der Kommunalpolititk.