Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sind noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Das zeigt der dramatische Vorfall im Potsdamer Oberlinhaus, in dem eine Pflegerin vier Menschen tötete und eine Bewohnerin schwer verletzte. Auch die Geschehnisse im Wittekindshof in Bad Oeynhausen sind noch lange nicht aufgearbeitet. Es laufen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsentzug und Körperverletzungen gegen 145 Ärzt*innen, Betreuer*innen und Pflegekräfte. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte weist seit Jahren auf die Notwendigkeit eines besseren Gewaltschutzes für Menschen mit Behinderungen hin. Viel zu oft sind Einrichtungen geschlossene Systeme, in denen Menschen versorgt und betreut werden, ohne am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Menschen haben jedoch das Recht, selbstbestimmt leben zu können und sicher vor ungleichen Machtverhältnissen zu sein. „Der Staat ist verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Das besagt nicht nur das Grundgesetz, sondern auch Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention und Artikel 4 der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt,“ sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. In der Meldung der Monitoring-Stelle vom 12. Mai 2021 verweist das Kontrollgremium zur Umsetzung der UN-BRK, dass der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der letzten Staatsprüfung angemahnt habe, dass Deutschland eine wirksame Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt entwickeln soll. Dies schließe eine menschenrechtsbasierte unabhängige Überwachung und niedrigschwelliges Beschwerdeverfahren in Einrichtungen ein. Bislang sei in dieser Hinsicht nicht genug passiert. Die gute Nachricht: Es gibt zukunftsweisende Entwicklungen, die etwas in die richtige Richtung anstoßen. Die Monitoring-Stelle begrüßt die Stärkung des Gewaltschutzes im Wohnteilhabegesetz Berlin. Dem Gesetz über die Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen sollten auch andere Bundesländer folgen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Analyse: Die Istanbul-Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Information: Unabhängige Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft
Quelle der Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de