Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die o.s. Trisomien in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut sollen invasive Maßnahmen wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden.
Nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – sind in Deutschland seit 2012 zugelassen, mussten aber bis zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Vergütung für die ärztliche Beratung und für die Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut zum 1. Juli 2022 aus eigener Tasche bezahlt werden. Viele Vereine, Verbände und Initiativen hatten vor der Kassenzulassung versucht, diese zu verschieben, um zuvor noch eine ernsthafte politische Debatte führen zu können.
NIPT? Kommt gar nicht in die Kiste
Darauf hatte das KSL.Detmold am 21. März 2022 zum Welt-Down-Syndrom-Tag bereits hingewiesen. Ihr Motto: NIPT? Kommt gar nicht in die Kiste. Lieber mehr Unterstützung! Und zwar Unterstützung in Form von guter Beratung und Aufklärung, welche Herausforderungen zum Beispiel ein Down-Syndrom mit sich bringt, aber auch welche Unterstützungsmöglichkeiten für verunsicherte Eltern zur Verfügung stehen. Den Beitrag „NIPT? Kommt gar nicht in die Kiste“ des KSL.Detmold finden Sie hier: https://ksl-detmold.de/de/node/4559
Hintergrundinfos und Quellen:
Einen einordnenden Überblick der Online-Ausgabe der Fachzeitschrift Deutsches Ärzteblatt auf aerzteblatt.de finden Sie hier: https://www.aerzteblatt.de/archiv/221178/Nichtinvasive-Praenataltests-Kassen-sollen-ab-2022-zahlen
Diskussionen zum Thema bietet auch die tagesschau auf: https://twitter.com/tagesschau/status/1428401054283177988