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Ein Kommentar, der zeigt, wie wirksam es ist, Rechte zu stärken

Porträtbild von Ellen Romberg-Hoffmann auf roten Kacheln des KSL.Köln

Fensterblick Köln

„Irren zu dürfen ist menschlich und Menschenrecht. Dieses Recht muss gestärkt werden!“

von Ellen Romberg-Hoffmann / Kommentar / KSL hinterfragt

Schon als Jugendliche konnte ich nicht verstehen, wenn jemand einen anderen Menschen ungerecht behandelt hat oder, wenn jemandem Informationen vorenthalten wurden. Es macht mich auch heute noch wütend und fassungslos, wenn solche Dinge passieren. Doch leider erfahre ich als Sozialarbeiterin auch noch kurz vor meinem Renteneintritt Dinge, da verstehe ich die Welt nicht mehr. Nicht nur, weil sie ungerecht sind, sondern entweder, weil sie nicht rechtens sind, oder einem Menschenbild entsprechen, das meiner Weltauffassung entgegensteht. Doch am Ende meines Blogbeitrags erfahren Sie auch, was es bringt, Rechte zu stärken und von seinem Recht Gebrauch zu machen. So lässt sich spürbar etwas auf der Welt verändern.

Drei Beispiele aus meiner Berufspraxis, die mich fassungslos stimmen:

Beispiel 1 zur Selbstbestimmung beim Wohnen: Ein Ehepaar mit Behinderungen erzählt überzeugt, dass sie in eine Heimgruppe gezogen seien, weil es für das Leben in einer Mietwohnung nachts – angeblich –keine Assistenz gebe. Da die Zwei des Nachts aber Assistenz benötigen, leben sie weiterhin in der Heimgruppe, obwohl sie als Paar gerne in ihrer eigenen Wohnung leben möchten. In ihrer jetzigen Wohnform leben sie eigentlich nur, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Die Falsch-Informationen haben sie von Menschen in ihrem Umfeld erhalten, denen sie vertrauten. Und dies stellt einen Machtmissbrauch dar. Auch ist mir zu Ohren gekommen, dass Bewohner*innen in einer anderen besonderen Wohnform nachts Besuch verwehrt wird. Das ist schlicht nicht rechtens.

Beispiel 2 zur Haltung von Lehrenden: Manch‘ Lehrer*in aus Sonderschulen, die oder der mir bei Workshops begegnet ist, geht wie selbstverständlich davon aus, dass es für Schüler*innen nach der Sonderschule in eine Sonderarbeitswelt geht. In einem konkreten Fall dachte die Lehrerin, dass ihre ehemalige behinderte Schülerin in einer WfbM (Anm. der Redaktion: Abkürzung für Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) arbeitet. Dass diese aber als Dozentin an der Uni arbeitet, hat nicht in ihr Weltbild gepasst. Sie konnte sich schlicht nicht vorstellen, dass eine Behinderte außerhalb der doch auf sie zugeschnittenen Sonderwelt arbeitet. Sie war sprachlos und schaute verwundert, als sie von der Lebensrealität ihrer ehemaligen Schülerin erfuhr.

Beispiel 3 zur Angst, das eigene Recht einzufordern: In meiner beruflichen Laufbahn sind mir sogar Kolleg*innen begegnet, die als Menschen mit Behinderungen darauf verzichtet haben, ihr Recht einzufordern, weil sie Angst vor den Konsequenzen haben und/oder ihnen die Kraft  fehlt  – auch obwohl sie selbst als erfahrene Berater*innen tätig sind.

Diese Beispiele zeigen deutlich die Abhängigkeit  behinderter Menschen auf und es wird  deutlich, warum sich hier endlich und schnell etwas ändern muss.

Warum Menschen mit Behinderungen es nicht gewohnt sind, für ihre Rechte einzustehen

Viele behinderte Menschen wachsen in einer behütenden Umgebung auf. Andere sorgen für sie. Andere versorgen sie. Es wird für sie entschieden, was sie brauchen, welche Therapie für sie gut ist – zunächst als Kind, dann als Jugendliche*r dann als Erwachsene*r. Viele Menschen mit Behinderungen benötigen Unterstützung bei der Körperpflege, so dass es für sie „normal“ ist, wenn andere – durchaus wechselnde – Menschen sie auch im Intimbereich anfassen. Oft können sie noch nicht einmal darüber bestimmen, wer sie pflegt – auch das höre ich von Betroffenen. Und dann ist es sehr schwer, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen, Grenzen zu setzen, sich zu streiten und Rechte einzufordern.

Warum betreuende Menschen es nicht gewohnt sind, Menschen mit Behinderungen für ihre Rechte einstehen zu lassen

Für betreuende Personen ist es sicherlich nicht einfach, Menschen mit Behinderung angemessen zu fördern, ihre Ressourcen zu sehen und wahrzunehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass es den behinderten Menschen gut geht und da ist es schwer, zuzulassen, dass die oder der „Schutzbefohlene“ andere Entscheidungen trifft, als man selbst für richtig hält. Doch: Auch behinderte Menschen müssen Entscheidungen treffen können, die sich im Nachhinein als Irrtum erweisen, denn auch darüber lernen sie, selbstständig und erwachsen zu werden. Oder anders: Irren zu dürfen ist menschlich und Menschenrecht. Dieses Recht muss gestärkt werden!

Beide Personengruppen benötigen Unterstützung. Die behinderten Menschen brauchen Workshops, Seminare und gute Berater*innen – auch dringend Peer-Berater*innen -, die sie über ihre Rechte informieren; die sie stärken, und mit ihnen an ihrem Selbstverständnis als Mensch mit Behinderung arbeiten. Das Wichtigste ist zu wissen: „Wie ich bin, bin ich gut!“
Die betreuenden Personen indes brauchen einen Rahmen, in dem sie ihre Unterstützerrolle immer wieder konstruktiv-kritisch hinterfragen und neue Sichtweisen entwickeln können.

Was es bringt, die eigenen Rechte einzufordern

Wie wichtig es ist, die eigenen Rechte einzufordern, wird in der Entscheidung des Bundesgerichtshof zur Triage deutlich. Hier haben Menschen mit Behinderungen auf Klärung bestanden und ihr Recht eingeklagt. Und sie haben Recht bekommen. Das müssen sich viele weitere Menschen mit Behinderung trauen, konsequent für ihre Rechte einzustehen. Das habe ich in den vergangenen sieben Jahren beim KSL getan und werde es auch nach meiner Zeit bei der KSL tun. Und meine Kolleg*innen im KSL Köln werden auch zukünftig Ihre Rechte weiter stärken.


 

Eine Grafik mit Stilelementen des KSL Köln
Eine Grafik mit Stilelementen des KSL Kölns

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln


Xantener Str. 46
50733 Köln

Tel.: 0221 - 29 29 36 0
Mail: info@ksl-koeln.de
Web: https://ksl-koeln.de

Weitere Informationen

Hinter dem Link, auf den Ellen Romberg-Hoffmann im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Triage verweist, steckt ein PDF des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die dort angesiedelte Monitoring-Stelle UN-Behinderenrechtskonvention veröffentlicht dort ein Interview mit Britta Schlegel.

Die Leiterin der Monitoring-Stelle erläutert darin, warum der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage für das kommende Gesetzgebungsverfahren so bedeutsam ist. Unter anderem sagt sie: „Im Gesetzgebungsverfahren zur Triage sind Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen.“

Das weiterführende Interview finden Sie in dem PDF.

 


Februar 2022