Die Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung die Form der Unterstützung, mit der sie Teilbereiche ihres Lebens möglichst selbstbestimmt gestalten und (er)leben. Das betrifft je nach Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung die Bereiche der Arbeit, des Studiums, der Mobilität, der Freizeit, der Urlaubsbegleitung, der Haushaltsführung oder eben auch der Pflege.
In einigen dieser Bereiche können aktuell und akut Kontakte zu anderen Menschen vermieden werden. Das trifft aber tatsächlich nur auf wenige zu. Denn könnte die Person mit Behinderung ohne eine fremde Unterstützung auskommen, würde sie es garantiert auch tun.
In der Konsequenz bedeutet das, dass viele Menschen mit Behinderung täglich und wiederholt momentan gar keine andere Wahl haben, als sich dem Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 auszusetzen. Die Nähe zu und die Kommunikation mit der Persönlichen Assistenz bleibt eine hinzunehmende Gefahr.
Hier finden Sie Links zu Informationen im Zusammenhang von Corona und Persönlicher Assistenz:
- Der Landschaftsverband Rheinland hat Informationen zusammengestellt, z. B. wer im Quarantänefall die Kosten für zusätzliche Asstenzkräfte übernimmt. Dazu finden Sie auch hier weitere Informationen.
- Eine Musterbescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmer finden Sie hier.
- Im Blog von Laura Mench findet sich ein interessanter Artikel: Corona: Chancen und Risiken für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Ein Interview mit einem Aktivisten der Behindertenbewegung und Arbeitgeber seiner Assistent*innen hat Ottmar Miles-Paul geführt und auf kobinet veröffentlicht.
- Die Aktuelle Stunde des Westdeutschen Rundfunks vom 21. Mai 2020 widmete sich dem Thema: Was das Coronavirus für Menschen mit Behinderung und Pflege-Assistenz bedeutet
Informationen zum Thema Schutzkleidung für Assistenzkräfte:
Angesichts der kritischen Versorgungslage hat die Landesregierung Schutzmaterial für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bestellt, das sukzessive geliefert und durch die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wird.
Menschen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren und Assistenzdienste, können sich an die kommunalen Krisenstäbe wenden. Die Kreise und kreisfreien Städte verteilen das Schutzmaterial entsprechend der vor Ort festgestellten Bedarfe in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Das heißt es besteht kein Anspruch darauf, Schutzkleidung gestellt zu bekommen.
Alternativ werden die Kosten für die Schutzkleidung von Assistenzkräften vom Leistungsträger übernommen. Informationen dazu finden Sie hier Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland.